Politik im Einstellungstest üben
Das Wichtigste zum Thema im Überblick, dazu typische Wissensfragen mit Erklärung.
Du ordnest Staatsorgane, Wahlen, Grundrechte, EU und Bündnisse zu.
Der Bundestag wählt den Kanzler, die Bundesversammlung den Bundespräsidenten.
Gesetzentwürfe kommen von Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag, nie vom Bundespräsidenten.
EuGH (Luxemburg) gehört zur EU, EGMR (Straßburg) zum Europarat.
Den Kanzler wählt das Parlament, nicht das Volk.
So gehst du vor
Bei Organen fragst du: Wer wählt, wer beschließt?
Trenne ähnliche Namen wie Europäischer Rat und Europarat.
Probe: Passen Jahr, Artikel, Amt und Ort zusammen?
Verfassungsorgane und Staatsaufbau
Meist ist gefragt, welches Organ wen wählt.
Bundestag: wählt Kanzler (Art. 63 GG) und Bundestagspräsidenten, beschließt den Haushalt (rund 500 Mrd. Euro) ohne Zustimmung des Bundesrats.
Bundesrat: Mitwirkung der Länder an Bundesgesetzen, 3 bis 6 Stimmen nach Einwohnerzahl, zusammen 69.
Bundesregierung: Kanzler und Minister. Der Kanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und stellt dem Bundestag die Vertrauensfrage.
Bundespräsident: 5 Jahre, eine Wiederwahl, verleiht das Bundesverdienstkreuz. Vertreter: der Bundesratspräsident.
Höchstes Gericht ist das Bundesverfassungsgericht, dazu kommen fünf oberste Bundesgerichte wie der BGH. Die Bundesbank (Frankfurt) hat seit der EZB weniger Aufgaben.
Befehls- und Kommandogewalt über die Bundeswehr
Im Frieden: Verteidigungsminister
Im Verteidigungsfall: Bundeskanzler
Wahlen und Parteien
Den Bundestag wählst du ab 18 allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim, jede Stimme zählt gleich.
Aktives Wahlrecht heißt wählen, passives Wahlrecht gewählt werden.
Erststimme: Direktkandidat im Wahlkreis. Zweitstimme: Landesliste, entscheidet die Sitzverteilung.
Koalition: Regierungsbündnis von Parteien. Fraktion: ihre Abgeordneten im Parlament.
CDU und CSU bilden die Union, die CSU tritt nur in Bayern an.
Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie mit Mehrparteiensystem. Die AfD (Alternative für Deutschland) sitzt seit 2017 im Bundestag.
In einem Land 12 Wahlkreise gewonnen, Zweitstimmen reichen für 10 Sitze.
Früher: 2 Überhangmandate
Seit der Reform 2023 (630 Sitze): 2 Wahlkreissieger gehen leer aus.
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