Politik im Einstellungstest üben
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Hier geht es um Wissensfragen zur politischen Bildung in Deutschland und Europa: Verfassungsorgane, Wahlrecht und Parteien, die Europäische Union, internationale Organisationen sowie politische Grundbegriffe und Geschichte. Du musst keine Essays schreiben — typisch sind Zuordnungen, Definitionen und Fakten zu Institutionen, Verfahren und Begriffen.
Wichtig ist, dass du Zuständigkeiten sauber trennst (z. B. Bundestag vs. Bundesrat vs. Bundespräsident), Abkürzungen und Organe der EU und NATO/UN erkennst und bei Personen und Ämtern nicht durcheinanderkommst. Viele Fragen lassen sich lösen, wenn du die Rollen im parlamentarischen System und wenige GG-Verankerungen (z. B. Art. 63, Art. 76, Art. 20) sicher zuordnen kannst.
So gehst du vor
Kläre den Fragetyp: Organ/Zuständigkeit, Wahl-/Wahlrecht, EU-/Internationales, Person, Begriff oder Geschichtsereignis?
Ordne das Verfassungsorgan ein: Gesetzgebung (Bundestag, Bundesrat), Regierung (Bundeskanzler, Minister), Staatsoberhaupt (Bundespräsident), Verfassungsgerichtsbarkeit (BVerfG).
Bei Länderbeteiligung und Bund: denk an den Bundesrat (Mitwirkung der Länder, Stimmen nach Einwohnerzahl), nicht an „eine zweite Kammer wie identisch zum Bundestag“.
Wenn Zahlen oder Sitzorte gefragt sind: prüfe Absolute Mehrheiten (z. B. Bundesrat), Wahlalter, Sterne der EU-Flagge oder Hauptsitze (Straßburg, Luxemburg) — oft entscheidet ein einziger Standardfakt.
Verfassungsorgane und Zuständigkeiten
Ordne jedes Organ seiner Kernaufgabe zu — genau diese Trennung wird am häufigsten geprüft:
Bundestag — wählt den Bundeskanzler (Art. 63 GG); an ihn richtet sich die Vertrauensfrage (Art. 68 GG)
Bundestagspräsident — wird von den Abgeordneten gewählt
Gesetzesinitiative — von Bundesregierung, Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages; der Bundespräsident bringt keine Entwürfe ein (Art. 76 GG)
Bundesrat — vertritt die Länder bei der Bundesgesetzgebung; Stimmen nach Einwohnerzahl (69 insgesamt)
Bundespräsident — verleiht das Bundesverdienstkreuz; bei Verhinderung vertritt ihn der Bundesratspräsident (Art. 57 GG)
Bundesversammlung — wählt den Bundespräsidenten; alle Bundestagsabgeordneten plus ebenso viele von den Landtagen entsandte Mitglieder
Bundeshaushalt — beschließt der Bundestag (ca. 500 Mrd. Euro), ohne zwingende Zustimmung des Bundesrats
Staatsaufbau und oberste Gerichte
Hier entscheidet meist ein einziger Standardfakt über Ebenen, Gerichte und Sonderfälle:
Gewaltenteilung — Legislative, Exekutive, Judikative (Art. 20 GG)
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) — höchstes Verfassungsgericht
Verwaltungsebenen — von oben nach unten: Bund, Länder, Regierungsbezirke, Kreise, Gemeinden
Oberste Bundesgerichte — neben dem BVerfG fünf weitere: Bundesgerichtshof (Zivil-/Strafrecht), Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht
Verteidigungsfall — die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte geht vom Verteidigungsminister auf den Bundeskanzler über
Deutsche Bundesbank — Sitz Frankfurt am Main; seit Gründung der EZB reduzierte geldpolitische Aufgaben
Wahlrecht und Parteiensystem
Kernbegriffe rund um Wahlen, Parteien und Sitzverteilung. Diese Begriffe solltest du sicher zuordnen können:
aktives Wahlrecht — Recht, selbst zu wählen
passives Wahlrecht — Recht, gewählt zu werden
Wahlgrundsätze — allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim
parlamentarische Demokratie — Regierungssystem mit gewähltem Parlament als Hauptorgan
Koalition — Bündnis mehrerer Parteien zur Regierungsbildung
Fraktion — Zusammenschluss von Abgeordneten einer Partei im Parlament
Mehrparteiensystem — politisches System mit mehreren konkurrierenden Parteien
Unionsparteien — gemeinsame Bezeichnung für CDU und CSU
Parteienfinanzierung — Mittel u. a. aus staatlichen Zuschüssen, Spenden, Beiträgen
Sainte-Laguë — Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung im Bundestag
Überhangmandate — zusätzliche Direktmandate über das proportionale Ergebnis hinaus
16 Bundesländer — Anzahl der Länder der Bundesrepublik Deutschland
Erststimme — Wahl des Direktkandidaten im Wahlkreis (Mehrheitswahl)
Zweitstimme — Wahl der Landesliste einer Partei, entscheidend für die Sitzverteilung
AfD — Alternative für Deutschland, seit 2017 im Bundestag vertreten
Konkret: Die Bundestagswahl ist ab 18 Jahren möglich — nicht mit der Europawahl verwechseln.
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