Recht im Einstellungstest üben
Das Wichtigste zum Thema im Überblick, dazu typische Wissensfragen mit Erklärung.
Du ordnest Grundrechte, Altersgrenzen, Verträge, Gerichte sowie Straf-, Arbeits- und EU-Recht zu.
Rechtsfähig ab Geburt, voll geschäftsfähig ab 18, strafmündig ab 14.
Grundrechte schützen dich vor dem Staat, alle drei Gewalten sind an sie gebunden.
Öffentliches Recht: Staat und Bürger. Privatrecht: Gleichgeordnete untereinander.
Ein Vertrag braucht Angebot und Annahme, Werbung ist noch kein Angebot.
Wer wem gegenübersteht, entscheidet über Rechtsgebiet, Gesetz und Gericht.
So gehst du vor
Ordne die Frage einem Gebiet zu: Staat, Vertrag, Straftat, Arbeit, Einkauf oder EU.
Bei Altersgrenzen und Fristen: Lies genau, ob „ab“ oder „unter“ gemeint ist.
Bei Organen und Gerichten fragst du: Wer wählt, wer entscheidet, wer kontrolliert?
Probe: Passen Gesetz, Behörde und Zahl zusammen?
Altersstufen: rechtsfähig, geschäftsfähig, strafmündig
Rechtsfähigkeit hast du von der Geburt bis zum Tod, für Verträge und Strafen gelten feste Altersgrenzen.
Geschäftsfähigkeit: unter 7 keine, von 7 bis 17 beschränkt, ab 18 voll. Volljährig mit 18 seit 1975, in der DDR seit 1950.
Taschengeldparagraph (§ 110 BGB): Der Vertrag wird wirksam, sobald er mit frei überlassenem Geld ganz bezahlt ist, bei Raten also erst mit der letzten.
Kind unter 14 (strafunmündig), Jugendlicher bis 17 (Jugendschutzgesetz), Heranwachsender bis 20 (Jugendgerichtsgesetz).
Verein, GmbH, AG und eingetragene Genossenschaft (eG) sind juristische Personen und selbst rechtsfähig. Mit dem Tod (Hirntod) geht alles samt Schulden auf die Erben über.
Ein 9-Jähriger tauscht ohne die Eltern sein Rad gegen eine Konsole.
Er ist beschränkt geschäftsfähig, der Tausch bringt ihm nicht nur Vorteile.
Der Vertrag ist schwebend unwirksam, bis die Eltern entscheiden.
Grundgesetz, Grundrechte und Gewaltenteilung
Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat, die Gewaltenteilung begrenzt seine Macht.
Das Grundgesetz schrieb der Parlamentarische Rat, verkündet am 23. Mai 1949. Den Bundestag wählst du ab 18.
Art. 1 Menschenwürde (ohne Schranke), Art. 3 Gleichheit, Art. 5 Meinungsfreiheit, Art. 8 Versammlungsfreiheit. Ein Recht auf Arbeit fehlt. Die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3) schützt Art. 1 und 20.
Legislative (Bundestag), Exekutive (Regierung, Polizei) und Judikative (Gerichte) kontrollieren sich gegenseitig.
Der Bundestag wählt den Kanzler, die Bundesversammlung den Bundespräsidenten (5 Jahre, eine Wiederwahl). Hüter der Verfassung ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Eine Stadt verbietet eine Demo, weil ihr das Motto nicht gefällt.
Die Stadt gehört zur Exekutive und ist an Art. 5 und Art. 8 gebunden.
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