Recht im Einstellungstest üben

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📋 41 Übungsreihen📊 Mittel ca. 20 Sek. / Frage
THEORIE

Hier geht es um Grundwissen zum deutschen Rechtssystem: Grundgesetz und Grundrechte, Gewaltenteilung, BGB-Grundlagen (Verträge, Eigentum und Besitz), Geschäfts- und Rechtsfähigkeit, Gerichte und Rechtsgebiete sowie ausgewählte Themen aus Handels-, Gesellschafts- und Strafrecht.

Die Fragen sind reine Wissensabfragen im Multiple-Choice-Format. Du musst Begriffe sicher zuordnen, typische Fallen erkennen (z. B. GmbH- vs. AG-Organe) und Abkürzungen (AGB, StPO, BGB) parat haben. Tiefes Jurastudium ist nicht nötig — ein fester Faktenkern aus Schul- und Alltagsrecht reicht oft aus.

So gehst du vor

1

Lies die Frage und markiere mental das Thema (Staatsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Institution): Viele Fehler entstehen, weil du z. B. Privatrecht mit öffentlichem Recht verwechselst.

2

Prüfe Definitionen und Zuordnungen (Wer gehört zur Exekutive? Was ist die Judikative?) — oft hilft ein schneller Ausschluss unpassender Antworten.

3

Achte bei Vertragsrecht auf Hauptpflichten (Käufer: Kaufpreis; Verkäufer: Übergabe und Eigentumsverschaffung) und auf den Unterschied zwischen bindendem Angebot und unverbindlicher Anfrage.

4

Merke dir Standardzahlen und Daten (aktives Wahlrecht ab 18, Grundgesetz verkündet am 23.05.1949, BGB Paragraf 110 (Taschengeldparagraph), GmbH-Mindestkapital 25.000 €) als Anker für ähnliche Fragen.

Grundrechte und Grundgesetz

Du sicherst Schutzzweck und Geltung der Grundrechte (v. a. Abwehrrecht gegen den Staat), kennst zentrale GG-Artikel wie Artikel 1 Absatz 1 GG (Menschenwürde), Artikel 5 Absatz 1 GG (Meinungsfreiheit) und weißt, was Grundrecht ist und was nicht — z. B. ist Versammlungsfreiheit ein Grundrecht, ein Recht auf einen Arbeitsplatz dagegen nicht. Grundrechte gelten ab Geburt; das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verkündet und vom Parlamentarischen Rat erarbeitet; das aktive Wahlrecht zur Bundestagswahl beginnt mit 18 Jahren.

Gewaltenteilung und Staatsorganisation

Du ordnest Legislative, Exekutive und Judikative zu: Die Judikative ist die richterliche Gewalt, die Polizei gehört zur Exekutive, der Bundestag ist zentrales Organ der Legislative. Die Gewaltenteilung dient Machtbegrenzung und gegenseitiger Kontrolle; das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung. Ergänzend tauchen Bundeskanzlerwahl (Bundestag) oder die Amtszeit des Bundespräsidenten (fünf Jahre, einmalige Wiederwahl) auf.

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