Beamtenrecht und Dienstverhältnis im Einstellungstest üben
Fachfragen zu „Beamtenrecht und Dienstverhältnis“, wie sie im Wissensteil vorkommen. Erst die Theorie, dann Beispielaufgaben mit Lösung.
Du unterscheidest Beamte und Tarifbeschäftigte und kennst Ernennung, Pflichten, Bezahlung und Disziplinarrecht.
Beamte werden ernannt, Tarifbeschäftigte schließen einen Arbeitsvertrag.
Der übliche Weg: auf Widerruf, auf Probe, dann auf Lebenszeit.
Beamte dürfen nicht streiken und zahlen nicht in die Rentenversicherung.
Die Besoldung legt ein Gesetz fest, das Tarifentgelt ein Tarifvertrag.
Dienstvergehen ahndet das Disziplinarrecht, vom Verweis bis zur Entfernung.
Ernennung heißt Beamter, Arbeitsvertrag heißt Tarifbeschäftigter.
So gehst du vor
Kläre den Status: Ernennung oder Arbeitsvertrag?
Bei Beamten: Widerruf, Probe, Zeit oder Lebenszeit?
„Kündigung“ und „Abmahnung“ passen nur zu Tarifbeschäftigten.
Probe: Passt die Antwort zum Status?
Vom Anwärter zum Beamten auf Lebenszeit
Ein Beamtenverhältnis entsteht durch Aushändigung der Ernennungsurkunde.
Auf Widerruf: Anwärter im Vorbereitungsdienst, jederzeit entlassbar
Auf Probe: meist nach der Laufbahnprüfung, sechs Monate bis fünf Jahre
Auf Lebenszeit: die Regel, nur nach Bewährung in der Probezeit
Auf Zeit: vor allem Wahlbeamte wie Bürgermeister
Die Urkunde nennt die Art und gilt nie rückwirkend. Der Vorbereitungsdienst wechselt Theorie und Praxis, Anwärter erhalten Anwärterbezüge. Die Laufbahnprüfung bringt die Befähigung, keinen Anspruch auf Übernahme.
Lea besteht die Laufbahnprüfung und wird übernommen.
Sie erhält eine neue Urkunde.
Lea ist jetzt Beamtin auf Probe.
Anwärter sind nicht auf Probe, sondern auf Widerruf.
Beamte und Tarifbeschäftigte unterscheiden
Beide arbeiten im öffentlichen Dienst, aber mit verschiedenem Rechtsstatus.
Beamte: öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis durch Ernennung
Tarifbeschäftigte: privatrechtlicher Arbeitsvertrag
Beamte haben kein Streikrecht und eine besondere Treuepflicht.
Beamte sind renten- und arbeitslosenversicherungsfrei und erhalten später Versorgung.
Der Personalrat vertritt beide Gruppen.
Im Bürgeramt ruft die Gewerkschaft zum Warnstreik auf.
Frau Kaya ist ernannt, Herr Brandt hat einen Arbeitsvertrag.
Nur Herr Brandt darf streiken, Frau Kaya ist Beamtin.
Wer in einer Behörde arbeitet, ist nicht automatisch Beamter.
Vollständige Theorie in der App
Den Rest der Theorie mit allen Lösungswegen findest du in der App.
