Beamtenrecht und Dienstverhältnis im Einstellungstest üben

Fachfragen zu „Beamtenrecht und Dienstverhältnis“, wie sie im Wissensteil vorkommen. Erst die Theorie, dann Beispielaufgaben mit Lösung.

30 Aufgaben5 davon gratis
THEORIE

Du unterscheidest Beamte und Tarifbeschäftigte und kennst Ernennung, Pflichten, Bezahlung und Disziplinarrecht.

Kurz & knapp

Beamte werden ernannt, Tarifbeschäftigte schließen einen Arbeitsvertrag.

Der übliche Weg: auf Widerruf, auf Probe, dann auf Lebenszeit.

Beamte dürfen nicht streiken und zahlen nicht in die Rentenversicherung.

Die Besoldung legt ein Gesetz fest, das Tarifentgelt ein Tarifvertrag.

Dienstvergehen ahndet das Disziplinarrecht, vom Verweis bis zur Entfernung.

Merke

Ernennung heißt Beamter, Arbeitsvertrag heißt Tarifbeschäftigter.

So gehst du vor

1

Kläre den Status: Ernennung oder Arbeitsvertrag?

2

Bei Beamten: Widerruf, Probe, Zeit oder Lebenszeit?

3

„Kündigung“ und „Abmahnung“ passen nur zu Tarifbeschäftigten.

4

Probe: Passt die Antwort zum Status?

Vom Anwärter zum Beamten auf Lebenszeit

Ein Beamtenverhältnis entsteht durch Aushändigung der Ernennungsurkunde.

Auf Widerruf: Anwärter im Vorbereitungsdienst, jederzeit entlassbar

Auf Probe: meist nach der Laufbahnprüfung, sechs Monate bis fünf Jahre

Auf Lebenszeit: die Regel, nur nach Bewährung in der Probezeit

Auf Zeit: vor allem Wahlbeamte wie Bürgermeister

Die Urkunde nennt die Art und gilt nie rückwirkend. Der Vorbereitungsdienst wechselt Theorie und Praxis, Anwärter erhalten Anwärterbezüge. Die Laufbahnprüfung bringt die Befähigung, keinen Anspruch auf Übernahme.

Beispiel

Lea besteht die Laufbahnprüfung und wird übernommen.

Sie erhält eine neue Urkunde.

Lea ist jetzt Beamtin auf Probe.

Häufiger Fehler

Anwärter sind nicht auf Probe, sondern auf Widerruf.

Beamte und Tarifbeschäftigte unterscheiden

Beide arbeiten im öffentlichen Dienst, aber mit verschiedenem Rechtsstatus.

Beamte: öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis durch Ernennung

Tarifbeschäftigte: privatrechtlicher Arbeitsvertrag

Beamte haben kein Streikrecht und eine besondere Treuepflicht.

Beamte sind renten- und arbeitslosenversicherungsfrei und erhalten später Versorgung.

Der Personalrat vertritt beide Gruppen.

Beispiel

Im Bürgeramt ruft die Gewerkschaft zum Warnstreik auf.

Frau Kaya ist ernannt, Herr Brandt hat einen Arbeitsvertrag.

Nur Herr Brandt darf streiken, Frau Kaya ist Beamtin.

Häufiger Fehler

Wer in einer Behörde arbeitet, ist nicht automatisch Beamter.

Vollständige Theorie in der App

Den Rest der Theorie mit allen Lösungswegen findest du in der App.

App laden
Die App

Alle Aufgaben gibt es in der App

In der App findest du die komplette Theorie, alle Aufgaben und alle Probetests. Dein Fortschritt wird gespeichert.

Laden im App StoreJetzt bei Google Play

✓ Gratis laden · Premium für den vollen Zugriff