Beamtenrecht und Dienstverhältnis im Einstellungstest üben
Berufsspezifisches Wissen für dein Auswahlverfahren: die Grundlagen zu Beamtenrecht und Dienstverhältnis, kompakt aufbereitet und mit Beispielaufgaben zum Selbsttest.
Hier geht es um die Rechtsstellung der Menschen, die für den Staat arbeiten. Zwei Statusgruppen stehen nebeneinander: Beamte und Tarifbeschäftigte. Dazu kommen der Dienstherr, Lebenszeit und Alimentation, die Arten des Beamtenverhältnisses, der Vorbereitungsdienst, die Laufbahngruppen, die Grundpflichten, der Diensteid, das Disziplinarrecht sowie Besoldung und Tarifentgelt.
Das Statusrecht ist bundesweit einheitlich geregelt. Achte deshalb auf die Prinzipien und nicht auf Zahlen: Besoldungshöhen und Tariftabellen ändern sich jedes Jahr.
So gehst du vor
Kläre zuerst den Status: Beamter oder Tarifbeschäftigter
Frage bei Beamten nach der Art des Verhältnisses: Widerruf, Probe, Zeit oder Lebenszeit
Prüfe, ob die Frage auf die Begründung, die Bezahlung oder die Pflichten zielt
Ordne Pflichtverletzungen der passenden Disziplinarmaßnahme zu
Beamte und Tarifbeschäftigte
Im öffentlichen Dienst arbeiten zwei Statusgruppen nebeneinander.
Beamte — öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis, begründet durch Ernennung
Tarifbeschäftigte — privatrechtlicher Arbeitsvertrag, Bedingungen aus dem Tarifvertrag
Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie erhalten später Versorgung statt Rente. Beamte haben außerdem kein Streikrecht — Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst dürfen streiken.
Dienstherr und Dienstherrenfähigkeit
Der Dienstherr ist die juristische Person des öffentlichen Rechts, in deren Dienst ein Beamter steht.
Dienstherrenfähig — Bund, Länder, Gemeinden und weitere Körperschaften und Anstalten
Fürsorgepflicht — der Dienstherr schützt Wohl und Rechte des Beamten
Treuepflicht — der Beamte dient dem Ganzen, nicht einer Partei
Private Unternehmen können niemals Dienstherr sein.
Lebenszeit und Alimentation
Zwei Prinzipien prägen das Dienstverhältnis zeitlich und wirtschaftlich.
Lebenszeitprinzip — Ernennung im Regelfall auf Lebenszeit, keine Beendigung durch Kündigung
Alimentationsprinzip — der Dienstherr sorgt lebenslang für amtsangemessenen Unterhalt
Die Besoldung ist deshalb kein Entgelt für geleistete Arbeit. Sie ist Unterhalt für die Amtsführung und wirkt über den Ruhestand hinaus.
Laufbahngruppen und Aufstieg
Die Laufbahnen sind nach Bildungsvoraussetzung und Aufgabe gestuft. Klassisch sind es vier.
Einfacher Dienst — heute kaum noch besetzt
Mittlerer Dienst — Hauptschul- oder Realschulabschluss mit Berufsausbildung
Gehobener Dienst — Fachhochschulreife oder Abitur, dazu ein Verwaltungsstudium
Höherer Dienst — Hochschulstudium und Referendariat
Seit der Föderalismusreform ist das Laufbahnrecht Ländersache. Die Vierteilung gilt unverändert nur noch beim Bund und im Saarland.
Zwei Laufbahngruppen — LG 1 und LG 2 mit je zwei Einstiegsämtern, so in neun Ländern, darunter Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
Drei Laufbahngruppen — Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Thüringen haben den einfachen Dienst gestrichen
Vier Einstiegsebenen — Bayern und Rheinland-Pfalz kennen statt der Laufbahngruppen eine einheitliche Laufbahn mit vier Einstiegsebenen; in Bayern heißen sie Qualifikationsebenen QE 1 bis QE 4
Führung ist in keiner dieser Systematiken eine eigene Stufe: Leitungsaufgaben verteilen sich auf den gehobenen und den höheren Dienst. Ein Aufstieg in die nächste Gruppe oder Ebene ist über Qualifizierung und Prüfung möglich.
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