Bundespolizei im Einstellungstest üben
Berufsspezifisches Wissen für dein Auswahlverfahren: die Grundlagen zu Bundespolizei, kompakt aufbereitet und mit Beispielaufgaben zum Selbsttest.
Die Bundespolizei ist eine der drei Polizeibehörden des Bundes — neben dem Bundeskriminalamt und der Polizei beim Deutschen Bundestag. Sie ging 1951 als Bundesgrenzschutz an den Start und trägt seit 2005 ihren heutigen Namen. Anders als bei den Ländern sind ihre Aufgaben bundesweit einheitlich im Bundespolizeigesetz geregelt.
Im Test wird fast immer nach den Kernaufgaben und nach der Abgrenzung zur Landespolizei gefragt. Merke dir die Orte: Grenze, Bahnhof, Flughafen und See gehören der Bundespolizei. Dazu kommen feste Anker wie 1951, 2005 und GSG 9 seit 1972.
So gehst du vor
Prüfe zuerst den Ort: Grenze, Bahn, Flughafen oder See sprechen für den Bund
Frage dich, ob eine Aufgabe im Bundespolizeigesetz steht oder Landessache ist
Trenne Objektschutz (Bundespolizei) von Personenschutz (BKA)
Nutze die Jahreszahlen 1951, 1972 und 2005 als Anker
Vom Bundesgrenzschutz zur Bundespolizei
Die Behörde ist älter als ihr Name.
Bundesgrenzschutz — 1951 aufgestellt, Abkürzung BGS
1992 — Bahnpolizei und Luftsicherheit kommen hinzu, also Anfang der 1990er-Jahre
1994 — der Kombattantenstatus seiner Angehörigen entfällt
Bundespolizei — Umbenennung 2005, heutige Abkürzung BPOL
Die Umbenennung brachte keine neuen Aufgaben, sondern nur einen neuen Namen: Der Aufgabenkatalog blieb im Kern derselbe.
Rechtsstellung
Die Bundespolizei handelt nach Bundesrecht, nicht nach einem Landespolizeigesetz.
Bundespolizeigesetz — regelt Aufgaben und Befugnisse bundesweit einheitlich
Bundesministerium des Innern — die Behörde gehört zu seinem Geschäftsbereich
Dienstherr — der Bund, nicht ein Bundesland
Bundeseigene Verwaltung — die Behörde wird vom Bund selbst geführt, nicht in Auftragsverwaltung der Länder
Grenzschutz
Der Grenzschutz ist die Ursprungsaufgabe und gibt der Behörde ihren früheren Namen.
Grenzüberwachung — Überwachung der Grenze zwischen den Übergängen
Grenzkontrolle — Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an den Übergängen, geprüft werden die Grenzübertrittspapiere
Grenzfahndung — vorbeugende Fahndung im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt
30 Kilometer — Tiefe des Grenzgebiets an Land
50 Kilometer — Tiefe von der seewärtigen Begrenzung an
Ausnahme von der Ortsregel — nach § 2 Abs. 1 BPolG kann ein Land den grenzpolizeilichen Einzeldienst im Einvernehmen mit dem Bund mit eigenen Kräften wahrnehmen; Bayern, Bremen und Hamburg tun das
An den Schengen-Binnengrenzen sind stationäre Kontrollen nicht der Regelfall. Vorübergehend darf ein Staat sie bei einer ernsthaften Gefahr wieder einführen — Deutschland tut das seit September 2024 an allen Landgrenzen.
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