Polizei-Organisation im Einstellungstest üben
Berufsspezifisches Wissen für dein Auswahlverfahren: die Grundlagen zu Polizei-Organisation, kompakt aufbereitet und mit Beispielaufgaben zum Selbsttest.
Hier geht es um den Aufbau der Polizei in Deutschland: Wer ist zuständig, wie sind die Behörden gestaffelt und wie arbeiten Bund und Länder zusammen? Grundregel ist der Föderalismus — Polizei ist Sache der 16 Bundesländer, der Bund hat nur bestimmte Ausnahmezuständigkeiten.
Im Test kommen vor allem zwei Fragetypen vor. Erstens Zuordnungsfragen: Land oder Bund? Zweitens Fragen zur Rangfolge der Dienststellen, also Präsidium, Inspektion, Revier. Bezeichnungen und Stufenzahl unterscheiden sich je Bundesland, die Systematik bleibt gleich.
So gehst du vor
Kläre zuerst die Ebene: geht es um ein Bundesland oder um den Bund?
Prüfe, ob eine Ausnahmezuständigkeit des Bundes greift, etwa Grenzschutz oder BKA
Ordne Dienststellen von groß nach klein: Ministerium, Präsidium, Inspektion, Revier
Achte auf Behörden, die nur polizeiähnlich wirken, etwa Zoll oder Ordnungsamt
Polizei ist Ländersache
Das Grundgesetz weist die Ausübung staatlicher Aufgaben grundsätzlich den Ländern zu.
Landespolizei — 16 eigenständige Polizeien, je Bundesland eine
Landespolizeigesetz — jedes Land regelt die Befugnisse seiner Polizei selbst
Art. 30 GG — die Grundnorm hinter dieser Aufgabenverteilung
Strafprozessordnung — gilt bundeseinheitlich, anders als die 16 Polizeigesetze
Eine einzige bundesweite Polizeibehörde für alle Aufgaben gibt es deshalb nicht. Föderal ist nur die Gefahrenabwehr: Das Verfahren der Strafverfolgung ist mit der Strafprozessordnung überall in Deutschland gleich geregelt.
Der Bund als Ausnahme
Der Bund darf nur dort eigene Polizeibehörden führen, wo das Grundgesetz es erlaubt.
Bundespolizei — Grenzschutz als Bundesaufgabe, Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 GG
Bundeskriminalamt — Zusammenarbeit von Bund und Ländern, Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 GG
Bundesministerium des Innern — Geschäftsbereich von Bundespolizei und Bundeskriminalamt
Eine dritte Polizeibehörde des Bundes ist die Polizei beim Deutschen Bundestag. Sie untersteht aber dem Bundestagspräsidenten, der nach Art. 40 Abs. 2 GG die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestages ausübt — nicht dem Innenministerium.
Die Ebenen des Behördenaufbaus
Eine Landespolizei ist gestaffelt aufgebaut, von der Landesspitze bis zur Wache vor Ort.
Oberste Dienstbehörde — das Innenministerium des jeweiligen Landes
Innenbehörde oder Senatsverwaltung — die Entsprechung in den Stadtstaaten
Mittelbehörde — regional zuständig für einen größeren Bezirk
Dienststelle — die Ebene mit direktem Bürgerkontakt
Ob ein Land zwei oder drei Stufen bildet, entscheidet es selbst. Die oberste Dienstbehörde führt Aufsicht und Steuerung — den Streifendienst versieht sie nicht.
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