Verwaltungsrecht und Verfahren im Einstellungstest üben
Fachfragen zu „Verwaltungsrecht und Verfahren“, wie sie im Wissensteil vorkommen. Erst die Theorie, dann Beispielaufgaben mit Lösung.
Du ordnest ein, wie eine Behörde entscheidet, ab wann ein Bescheid gilt und wie du dich mit Widerspruch und Klage wehrst.
Ein Verwaltungsakt regelt hoheitlich einen Einzelfall und wirkt nach außen.
Wirksam ab Bekanntgabe. Per Post gilt er am vierten Tag nach Aufgabe als bekannt gegeben.
Widerspruch: ein Monat ab Bekanntgabe. Klage: ein Monat ab Zustellung.
„Kann“ heißt Ermessen, „ist zu“ heißt gebundene Entscheidung.
Die Rücknahme trifft den rechtswidrigen, der Widerruf den rechtmäßigen Verwaltungsakt.
So gehst du vor
Kläre die Phase: Verfahren, Entscheidung oder Rechtsschutz danach?
Prüfe, ob überhaupt ein Verwaltungsakt vorliegt.
Zähle Fristen ab dem richtigen Ereignis: Bekanntgabe oder Zustellung.
Probe: Passen Begriff, Frist und Stelle zusammen?
Verwaltungsakt erkennen
Ein Verwaltungsakt ist eine hoheitliche Maßnahme einer Behörde, die einen Einzelfall im öffentlichen Recht regelt und nach außen wirkt.
Sechs Merkmale (§ 35 Satz 1 VwVfG): hoheitliche Maßnahme, Behörde, öffentliches Recht, Regelung, Einzelfall, unmittelbare Außenwirkung. Fehlt eines, ist es keiner.
Keine Regelung: eine bloße Auskunft. Nicht hoheitlich: ein Einkauf der Behörde.
Typische Form ist der Bescheid, möglich ist auch eine mündliche Anweisung.
Allgemeinverfügung: für einen bestimmbaren Personenkreis oder die Benutzung einer Sache, etwa Verkehrsschild oder Widmung einer Straße.
Das Ordnungsamt untersagt einem Wirt die Außenbewirtung nach 22 Uhr.
Behörde, einseitig, öffentliches Recht, ein bestimmter Fall, Wirkung beim Wirt
Alle Merkmale erfüllt: ein Verwaltungsakt
Widerspruch und Klage
Gegen einen Bescheid legst du zuerst Widerspruch bei der Behörde ein, danach klagst du beim Verwaltungsgericht.
Widerspruch (§ 70 VwGO): Die Ausgangsbehörde hilft ab (Abhilfe), sonst erlässt die Widerspruchsbehörde den Widerspruchsbescheid. Ohne korrekte Rechtsbehelfsbelehrung gilt ein Jahr.
Aufschiebende Wirkung: Der Bescheid wird vorerst nicht vollzogen. Nicht bei öffentlichen Abgaben und Kosten oder angeordneter sofortiger Vollziehung.
Anfechtungsklage gegen einen belastenden, Verpflichtungsklage auf einen abgelehnten Verwaltungsakt. Klagen darf, wer eigene Rechte verletzt sieht.
Schließt ein Gesetz das Vorverfahren aus, klagst du direkt. Instanzen: Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Der Widerspruchsbescheid wird am 10. März zugestellt.
Die Klagefrist endet einen Monat später, am 10. April.
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