Büroorganisation und Schriftverkehr im Einstellungstest üben

Berufsspezifisches Wissen für dein Auswahlverfahren: die Grundlagen zu Büroorganisation und Schriftverkehr, kompakt aufbereitet und mit Beispielaufgaben zum Selbsttest.

📋 30 Aufgaben📊 Mittel ca. 20 Sek. / Frage
Kommt vor bei:Öffentlicher Dienst
THEORIE

Eine Behörde arbeitet mit Schriftgut. Dieses Kapitel zeigt, wie ein Schreiben ins Haus kommt und wie es zur Akte wird. Dazu kommen der Aufbau eines Briefes nach DIN 5008 und die verständliche Sprache im Bürgerkontakt.

Im Test wird Grundlagenwissen abgefragt, keine Hausordnung einer bestimmten Behörde. Achte besonders auf Fachbegriffe wie Aktenzeichen, Eingangsstempel, Wiedervorlage und auf die Kürzel unter der Unterschrift.

So gehst du vor

1

Ordne die Frage zu: Schriftgutverwaltung, Briefgestaltung, Stil oder Terminorganisation

2

Frage dich, wozu die Regel dient — meist geht es um Nachweisbarkeit oder Wiederauffindbarkeit

3

Bei Gestaltungsfragen denke an die DIN 5008 und ihr Ziel: ein einheitliches Erscheinungsbild

4

Wähle bei Stilfragen die sachliche, verständliche Variante, nicht die umständlichste

Aktenführung und Aktenplan

Die Akte macht einen Verwaltungsvorgang vollständig nachvollziehbar.

Aktenzeichen — eindeutige Kennung, über die ein Vorgang wiedergefunden wird

Aktenplan — ordnet das Schriftgut der Behörde nach Sachgebieten

Vollständigkeit — entscheidungserhebliche Unterlagen gehören in die Akte

Federführung — eine Stelle ist für den Vorgang verantwortlich

Posteingang und Postausgang

Der Eingang eines Schreibens wird festgehalten, weil daran Fristen hängen.

Eingangsstempel — dokumentiert nachweisbar den Tag des Eingangs

Weiterleitung — bei Unzuständigkeit geht das Schreiben an die richtige Stelle

Förmliche Zustellung — Postzustellungsurkunde oder Einschreiben als Zugangsnachweis

Der Stempel sagt nichts über den Inhalt aus, sondern nur über den Zeitpunkt.

Registratur, Aufbewahrung und Archiv

Auch das Ende eines Vorgangs ist geregelt.

Ablage — nach Sachgebiet, innerhalb des Vorgangs chronologisch

z. d. A. — Vermerk „zu den Akten“, der einen Vorgang abschließt

Aufbewahrungsfrist — Zeitraum, in dem Schriftgut vorgehalten wird

Anbietungspflicht — Ausgesondertes geht zuerst an das zuständige Archiv

Schreiben, Vermerke und Zeichnung

Nicht jedes Schreiben einer Behörde hat dieselbe rechtliche Bedeutung.

Bescheid — setzt gegenüber dem Bürger eine Rechtsfolge und ist als Verwaltungsakt anfechtbar

Mitteilung — informiert, ohne selbst eine Rechtsfolge zu setzen

Aktenvermerk — hält Telefonate und Zwischenschritte für die Akte fest

i. A. — zeichnet, wer nach Weisung handelt

i. V. — zeichnet, wer die Behördenleitung vertritt

Auf dem Dienstweg heißt: über die zuständigen Vorgesetzten, ohne Ebenen zu überspringen.

Verständliche Amtssprache

Behördenschreiben sind sachlich, präzise und trotzdem verständlich.

Sachlich — keine Umgangssprache, keine Wertungen

Erklärend — Fachbegriffe gegenüber Bürgern erläutern oder ersetzen

Kurz — aktive Sätze statt Schachtelsätzen und Passivketten

Eindeutig — Fristen und geforderte Handlungen ausdrücklich benennen

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