Einfuhrbestimmungen und Reiseverkehr im Einstellungstest üben

Berufsspezifisches Wissen für dein Auswahlverfahren: die Grundlagen zu Einfuhrbestimmungen und Reiseverkehr, kompakt aufbereitet und mit Beispielaufgaben zum Selbsttest.

📋 30 Aufgaben📊 Mittel ca. 20 Sek. / Frage
Kommt vor bei:Zoll
THEORIE

Hier geht es um die Regeln, die der Zoll im Alltag anwendet: Reisefreimengen bei der Rückkehr aus einem Drittland, Wert- und Mengengrenzen, die Anmeldung am Flughafen, die Bargeldkontrolle, Verbote und Beschränkungen, Artenschutz, Produktfälschungen und Sendungen aus dem Internet.

Diese Zahlen werden im Wissenstest gern direkt abgefragt. Achte streng darauf, ob eine Frage die Einreise aus einem Drittland oder eine Reise innerhalb der EU meint — die Regeln unterscheiden sich vollständig.

So gehst du vor

1

Kläre zuerst: kommt die Ware aus der EU oder aus einem Drittland

2

Prüfe dann, ob nach einer Wertgrenze oder nach einer Mengengrenze gefragt ist

3

Bei Wertgrenzen auf das Verkehrsmittel und das Alter achten

4

Bei Verboten gilt: kein Wert und keine Menge macht eine verbotene Ware zulässig

Reisen innerhalb der EU

Innerhalb der EU gibt es keine Zollkontrollen an den Binnengrenzen.

Eigenbedarf — Waren aus einem Mitgliedstaat dürfen frei mitgeführt werden

Richtmengen — bei Tabak und Alkohol prüft der Zoll damit den gewerblichen Zweck

Verbrauchsteuern — gelten als im Erwerbsland entrichtet

Wertgrenzen aus dem Drittland

Für sonstige Waren gilt bei der Rückkehr eine gestaffelte Freigrenze.

430 Euro — für Flug- und Seereisende

300 Euro — für alle anderen Reisenden

175 Euro — für Reisende unter 15 Jahren

Mehrere Reisende dürfen ihre Freigrenzen für einen einzelnen Gegenstand nicht zusammenlegen.

Freimengen für Tabak

Aus einem Drittland ist jeweils eine dieser Mengen abgabenfrei.

200 Zigaretten — die bekannteste Grenze

100 Zigarillos — als Alternative

50 Zigarren — als Alternative

250 Gramm Rauchtabak — als Alternative

Die Mengen lassen sich anteilig kombinieren, aber nicht addieren. Sie gelten ab 17 Jahren.

Bargeldkontrolle

Für Barmittel gilt die Schwelle von 10.000 Euro.

EU-Außengrenze — ab dieser Summe ist schriftlich anzumelden

Innerhalb der EU — auf Nachfrage mündlich anzuzeigen

Barmittel — Bargeld, Schecks und andere übertragbare Inhaberpapiere sowie Gold

Gleichgestellte Zahlungsmittel — andere Edelmetalle, Edelsteine und Sparbücher: mündlich auf Verlangen, ohne Betragsgrenze

Zweck ist die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Verbote und Beschränkungen

Manche Waren sind unabhängig von Wert und Menge nicht frei einführbar.

Waffen und Munition — verboten oder genehmigungspflichtig

Betäubungsmittel — Einfuhr verboten

Lebensmittel tierischen Ursprungs — aus Drittländern stark eingeschränkt

Kulturgüter und Arzneimittel — nur unter Auflagen

Artenschutz

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wird als CITES abgekürzt.

Es wurde 1973 in Washington unterzeichnet und trat 1975 in Kraft. Geschützt sind nicht nur lebende Tiere und Pflanzen, sondern auch Teile und Erzeugnisse daraus. Typische beschlagnahmte Souvenirs sind Elfenbein, Korallen, Reptilleder und Muscheln geschützter Arten.

Marken- und Produktpiraterie

Der Zoll zieht gefälschte Markenware aus dem Verkehr.

Grenzbeschlagnahme — Fälschungen werden an der Grenze angehalten

Antrag auf Tätigwerden — Rechteinhaber können den Zoll dafür einschalten

Alle Größen — betroffen sind Container ebenso wie einzelne Pakete

Dass eine Fälschung im Ausland legal gekauft wurde, schützt bei der Einreise nicht.

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