Einfuhrbestimmungen und Reiseverkehr im Einstellungstest üben
Berufsspezifisches Wissen für dein Auswahlverfahren: die Grundlagen zu Einfuhrbestimmungen und Reiseverkehr, kompakt aufbereitet und mit Beispielaufgaben zum Selbsttest.
Hier geht es um die Regeln, die der Zoll im Alltag anwendet: Reisefreimengen bei der Rückkehr aus einem Drittland, Wert- und Mengengrenzen, die Anmeldung am Flughafen, die Bargeldkontrolle, Verbote und Beschränkungen, Artenschutz, Produktfälschungen und Sendungen aus dem Internet.
Diese Zahlen werden im Wissenstest gern direkt abgefragt. Achte streng darauf, ob eine Frage die Einreise aus einem Drittland oder eine Reise innerhalb der EU meint — die Regeln unterscheiden sich vollständig.
So gehst du vor
Kläre zuerst: kommt die Ware aus der EU oder aus einem Drittland
Prüfe dann, ob nach einer Wertgrenze oder nach einer Mengengrenze gefragt ist
Bei Wertgrenzen auf das Verkehrsmittel und das Alter achten
Bei Verboten gilt: kein Wert und keine Menge macht eine verbotene Ware zulässig
Reisen innerhalb der EU
Innerhalb der EU gibt es keine Zollkontrollen an den Binnengrenzen.
Eigenbedarf — Waren aus einem Mitgliedstaat dürfen frei mitgeführt werden
Richtmengen — bei Tabak und Alkohol prüft der Zoll damit den gewerblichen Zweck
Verbrauchsteuern — gelten als im Erwerbsland entrichtet
Wertgrenzen aus dem Drittland
Für sonstige Waren gilt bei der Rückkehr eine gestaffelte Freigrenze.
430 Euro — für Flug- und Seereisende
300 Euro — für alle anderen Reisenden
175 Euro — für Reisende unter 15 Jahren
Mehrere Reisende dürfen ihre Freigrenzen für einen einzelnen Gegenstand nicht zusammenlegen.
Freimengen für Tabak
Aus einem Drittland ist jeweils eine dieser Mengen abgabenfrei.
200 Zigaretten — die bekannteste Grenze
100 Zigarillos — als Alternative
50 Zigarren — als Alternative
250 Gramm Rauchtabak — als Alternative
Die Mengen lassen sich anteilig kombinieren, aber nicht addieren. Sie gelten ab 17 Jahren.
Bargeldkontrolle
Für Barmittel gilt die Schwelle von 10.000 Euro.
EU-Außengrenze — ab dieser Summe ist schriftlich anzumelden
Innerhalb der EU — auf Nachfrage mündlich anzuzeigen
Barmittel — Bargeld, Schecks und andere übertragbare Inhaberpapiere sowie Gold
Gleichgestellte Zahlungsmittel — andere Edelmetalle, Edelsteine und Sparbücher: mündlich auf Verlangen, ohne Betragsgrenze
Zweck ist die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Verbote und Beschränkungen
Manche Waren sind unabhängig von Wert und Menge nicht frei einführbar.
Waffen und Munition — verboten oder genehmigungspflichtig
Betäubungsmittel — Einfuhr verboten
Lebensmittel tierischen Ursprungs — aus Drittländern stark eingeschränkt
Kulturgüter und Arzneimittel — nur unter Auflagen
Artenschutz
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wird als CITES abgekürzt.
Es wurde 1973 in Washington unterzeichnet und trat 1975 in Kraft. Geschützt sind nicht nur lebende Tiere und Pflanzen, sondern auch Teile und Erzeugnisse daraus. Typische beschlagnahmte Souvenirs sind Elfenbein, Korallen, Reptilleder und Muscheln geschützter Arten.
Marken- und Produktpiraterie
Der Zoll zieht gefälschte Markenware aus dem Verkehr.
Grenzbeschlagnahme — Fälschungen werden an der Grenze angehalten
Antrag auf Tätigwerden — Rechteinhaber können den Zoll dafür einschalten
Alle Größen — betroffen sind Container ebenso wie einzelne Pakete
Dass eine Fälschung im Ausland legal gekauft wurde, schützt bei der Einreise nicht.
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