EU-Binnenmarkt und Außenhandel im Einstellungstest üben
Fachfragen zu „EU-Binnenmarkt und Außenhandel“, wie sie im Wissensteil vorkommen. Erst die Theorie, dann Beispielaufgaben mit Lösung.
Du unterscheidest Binnenmarkt, Zollunion, Schengen und EWR und kennst die Handelspolitik der EU.
Zollunion seit 1968, Binnenmarkt seit 1993, Großbritannien Drittland seit 2021.
Binnenmarkt: freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital.
Schengen regelt nur Personenkontrollen, die Zollunion den Warenverkehr.
Zölle gegenüber Drittstaaten legt allein die EU fest.
Einen Präferenzzoll gibt es nur mit Ursprungsnachweis.
Genehmigen tut das BAFA, kontrollieren tut der Zoll.
So gehst du vor
Kläre den Raum: Zollunion, Binnenmarkt, Schengen oder EWR?
Bei Drittstaaten: Gibt es ein Abkommen und einen Ursprungsnachweis?
Probe: Passt die Jahreszahl zum richtigen Raum?
Binnenmarkt und offene Binnengrenzen
Seit 1. Januar 1993 ist der Binnenmarkt ein Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen, in dem vier Grundfreiheiten gelten.
Den Anstoß gab die Einheitliche Europäische Akte von 1986. Die Zollunion bestand schon seit 1968.
Seit 1993 gibt es an den Binnengrenzen keine regelmäßigen Warenkontrollen und keine Zollanmeldung. Der Zoll kontrolliert mobil im Inland.
Intrastat: Firmen melden den Handel mit EU-Staaten ab einer Schwelle ans Statistische Bundesamt. Den Drittlandshandel erfasst die Extrahandelsstatistik.
Die zollamtliche Überwachung beginnt an der EU-Außengrenze.
Ein Möbelhersteller aus Dresden beliefert jede Woche Kunden in Tschechien.
Kein Zoll, keine Zollanmeldung
Über der Meldeschwelle: Intrastat-Meldung
Den Wegfall der Binnenzölle dem Binnenmarkt zuschreiben. Er kam schon 1968 mit der Zollunion.
Die vier Grundfreiheiten zuordnen
Jede Grundfreiheit gilt für etwas anderes, das die Grenze überquert, also Waren, Menschen, Leistungen oder Geld.
Waren: keine Zölle und keine mengenmäßigen Beschränkungen, also keine Kontingente zwischen EU-Staaten.
Personen: Dazu gehört die Arbeitnehmerfreizügigkeit, du arbeitest ohne Arbeitserlaubnis.
Dienstleistungen: vorübergehend tätig ohne Sitz. Die Niederlassungsfreiheit erlaubt dagegen eine dauerhafte feste Einrichtung.
Kapital: Geldanlagen und Investitionen. Energie, Daten und Steuern sind keine Grundfreiheiten.
Ein IT-Betrieb aus Linz richtet zwei Wochen lang Server in Passau ein.
Vorübergehend, ohne Sitz: Dienstleistungsfreiheit
Eröffnet er dort ein Büro: Niederlassungsfreiheit
Schengen für eine Grundfreiheit halten. Es erleichtert das Reisen, gibt aber kein Recht auf Arbeit.
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