EU-Binnenmarkt und Außenhandel im Einstellungstest üben

Fachfragen zu „EU-Binnenmarkt und Außenhandel“, wie sie im Wissensteil vorkommen. Erst die Theorie, dann Beispielaufgaben mit Lösung.

30 Aufgaben5 davon gratis
Kommt vor bei:Zoll
THEORIE

Du unterscheidest Binnenmarkt, Zollunion, Schengen und EWR und kennst die Handelspolitik der EU.

Kurz & knapp

Zollunion seit 1968, Binnenmarkt seit 1993, Großbritannien Drittland seit 2021.

Binnenmarkt: freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital.

Schengen regelt nur Personenkontrollen, die Zollunion den Warenverkehr.

Zölle gegenüber Drittstaaten legt allein die EU fest.

Einen Präferenzzoll gibt es nur mit Ursprungsnachweis.

Merke

Genehmigen tut das BAFA, kontrollieren tut der Zoll.

So gehst du vor

1

Kläre den Raum: Zollunion, Binnenmarkt, Schengen oder EWR?

2

Bei Drittstaaten: Gibt es ein Abkommen und einen Ursprungsnachweis?

3

Probe: Passt die Jahreszahl zum richtigen Raum?

Binnenmarkt und offene Binnengrenzen

Seit 1. Januar 1993 ist der Binnenmarkt ein Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen, in dem vier Grundfreiheiten gelten.

Den Anstoß gab die Einheitliche Europäische Akte von 1986. Die Zollunion bestand schon seit 1968.

Seit 1993 gibt es an den Binnengrenzen keine regelmäßigen Warenkontrollen und keine Zollanmeldung. Der Zoll kontrolliert mobil im Inland.

Intrastat: Firmen melden den Handel mit EU-Staaten ab einer Schwelle ans Statistische Bundesamt. Den Drittlandshandel erfasst die Extrahandelsstatistik.

Die zollamtliche Überwachung beginnt an der EU-Außengrenze.

Beispiel

Ein Möbelhersteller aus Dresden beliefert jede Woche Kunden in Tschechien.

Kein Zoll, keine Zollanmeldung

Über der Meldeschwelle: Intrastat-Meldung

Häufiger Fehler

Den Wegfall der Binnenzölle dem Binnenmarkt zuschreiben. Er kam schon 1968 mit der Zollunion.

Die vier Grundfreiheiten zuordnen

Jede Grundfreiheit gilt für etwas anderes, das die Grenze überquert, also Waren, Menschen, Leistungen oder Geld.

Waren: keine Zölle und keine mengenmäßigen Beschränkungen, also keine Kontingente zwischen EU-Staaten.

Personen: Dazu gehört die Arbeitnehmerfreizügigkeit, du arbeitest ohne Arbeitserlaubnis.

Dienstleistungen: vorübergehend tätig ohne Sitz. Die Niederlassungsfreiheit erlaubt dagegen eine dauerhafte feste Einrichtung.

Kapital: Geldanlagen und Investitionen. Energie, Daten und Steuern sind keine Grundfreiheiten.

Beispiel

Ein IT-Betrieb aus Linz richtet zwei Wochen lang Server in Passau ein.

Vorübergehend, ohne Sitz: Dienstleistungsfreiheit

Eröffnet er dort ein Büro: Niederlassungsfreiheit

Häufiger Fehler

Schengen für eine Grundfreiheit halten. Es erleichtert das Reisen, gibt aber kein Recht auf Arbeit.

Vollständige Theorie in der App

Den Rest der Theorie mit allen Lösungswegen findest du in der App.

App laden
Die App

Alle Aufgaben gibt es in der App

In der App findest du die komplette Theorie, alle Aufgaben und alle Probetests. Dein Fortschritt wird gespeichert.

Laden im App StoreJetzt bei Google Play

✓ Gratis laden · Premium für den vollen Zugriff