EU-Binnenmarkt und Außenhandel im Einstellungstest üben

Berufsspezifisches Wissen für dein Auswahlverfahren: die Grundlagen zu EU-Binnenmarkt und Außenhandel, kompakt aufbereitet und mit Beispielaufgaben zum Selbsttest.

📋 30 Aufgaben📊 Mittel ca. 20 Sek. / Frage
Kommt vor bei:Zoll
THEORIE

Der deutsche Zoll arbeitet in einem europäischen Rahmen. Diese Kategorie behandelt den Binnenmarkt seit 1993, die vier Grundfreiheiten, den Wegfall der Binnengrenzkontrollen, Schengen, die gemeinsame Handelspolitik, Freihandelsabkommen, EWR und EFTA, den Brexit sowie Sanktionen und Ausfuhrkontrolle.

Der Zoll-Wissenstest deckt ausdrücklich auch Politik und internationale Beziehungen ab. Die häufigste Falle ist die Verwechslung von Schengen und Binnenmarkt: Schengen regelt allein die Personenkontrollen an den Binnengrenzen, den Warenverkehr regelt die Zollunion — der Binnenmarkt umfasst beides und dazu Dienstleistungen und Kapital.

So gehst du vor

1

Kläre, ob es um Waren, Personen oder Geld geht

2

Prüfe, welcher Raum gemeint ist: EU, Zollunion, Binnenmarkt, Schengen oder EWR

3

Bei Abkommen an den Ursprungsnachweis denken, ohne ihn gibt es keinen Präferenzzoll

4

Merke dir feste Anker: Zollunion 1968, Binnenmarkt 1993, Brexit-Wirkung ab 2021

Der Europäische Binnenmarkt

Der Binnenmarkt wurde zum 1. Januar 1993 verwirklicht.

Grundlage — die Einheitliche Europäische Akte von 1986

Idee — ein Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen

Verhältnis zur Zollunion — der Binnenmarkt geht weiter, er erfasst nicht nur Waren

Die vier Grundfreiheiten

Vier Freiheiten tragen den Binnenmarkt.

Waren — keine Zölle und keine mengenmäßigen Beschränkungen

Personen — dazu gehört die Arbeitnehmerfreizügigkeit

Dienstleistungen — Anbieter dürfen grenzüberschreitend tätig werden

Kapital — Geld und Investitionen dürfen frei fließen

Die Niederlassungsfreiheit erlaubt Unternehmen den Sitz in jedem Mitgliedstaat.

Wegfall der Binnengrenzkontrollen

Seit 1993 gibt es an den EU-Binnengrenzen keine regelmäßigen Warenkontrollen mehr.

Keine Zollanmeldung — für Warenbewegungen zwischen Mitgliedstaaten

Intrastat — erfasst den Binnenhandel statistisch

Folge für den Zoll — kontrolliert wird heute überwiegend mobil im Binnenland

Gemeinsame Handelspolitik

Über Zölle entscheidet nicht Berlin, sondern Brüssel.

Ausschließliche Zuständigkeit — die Handelspolitik liegt bei der EU

Gemeinsamer Außenzolltarif — er gilt einheitlich gegenüber Drittstaaten

Kein Alleingang — Mitgliedstaaten dürfen keine eigenen Zölle festsetzen

Kommission — verhandelt die Abkommen

Rat — entscheidet über den Abschluss

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