EU-Binnenmarkt und Außenhandel im Einstellungstest üben
Berufsspezifisches Wissen für dein Auswahlverfahren: die Grundlagen zu EU-Binnenmarkt und Außenhandel, kompakt aufbereitet und mit Beispielaufgaben zum Selbsttest.
Der deutsche Zoll arbeitet in einem europäischen Rahmen. Diese Kategorie behandelt den Binnenmarkt seit 1993, die vier Grundfreiheiten, den Wegfall der Binnengrenzkontrollen, Schengen, die gemeinsame Handelspolitik, Freihandelsabkommen, EWR und EFTA, den Brexit sowie Sanktionen und Ausfuhrkontrolle.
Der Zoll-Wissenstest deckt ausdrücklich auch Politik und internationale Beziehungen ab. Die häufigste Falle ist die Verwechslung von Schengen und Binnenmarkt: Schengen regelt allein die Personenkontrollen an den Binnengrenzen, den Warenverkehr regelt die Zollunion — der Binnenmarkt umfasst beides und dazu Dienstleistungen und Kapital.
So gehst du vor
Kläre, ob es um Waren, Personen oder Geld geht
Prüfe, welcher Raum gemeint ist: EU, Zollunion, Binnenmarkt, Schengen oder EWR
Bei Abkommen an den Ursprungsnachweis denken, ohne ihn gibt es keinen Präferenzzoll
Merke dir feste Anker: Zollunion 1968, Binnenmarkt 1993, Brexit-Wirkung ab 2021
Der Europäische Binnenmarkt
Der Binnenmarkt wurde zum 1. Januar 1993 verwirklicht.
Grundlage — die Einheitliche Europäische Akte von 1986
Idee — ein Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen
Verhältnis zur Zollunion — der Binnenmarkt geht weiter, er erfasst nicht nur Waren
Die vier Grundfreiheiten
Vier Freiheiten tragen den Binnenmarkt.
Waren — keine Zölle und keine mengenmäßigen Beschränkungen
Personen — dazu gehört die Arbeitnehmerfreizügigkeit
Dienstleistungen — Anbieter dürfen grenzüberschreitend tätig werden
Kapital — Geld und Investitionen dürfen frei fließen
Die Niederlassungsfreiheit erlaubt Unternehmen den Sitz in jedem Mitgliedstaat.
Wegfall der Binnengrenzkontrollen
Seit 1993 gibt es an den EU-Binnengrenzen keine regelmäßigen Warenkontrollen mehr.
Keine Zollanmeldung — für Warenbewegungen zwischen Mitgliedstaaten
Intrastat — erfasst den Binnenhandel statistisch
Folge für den Zoll — kontrolliert wird heute überwiegend mobil im Binnenland
Gemeinsame Handelspolitik
Über Zölle entscheidet nicht Berlin, sondern Brüssel.
Ausschließliche Zuständigkeit — die Handelspolitik liegt bei der EU
Gemeinsamer Außenzolltarif — er gilt einheitlich gegenüber Drittstaaten
Kein Alleingang — Mitgliedstaaten dürfen keine eigenen Zölle festsetzen
Kommission — verhandelt die Abkommen
Rat — entscheidet über den Abschluss
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