Kommunalverwaltung und Haushalt im Einstellungstest üben
Berufsspezifisches Wissen für dein Auswahlverfahren: die Grundlagen zu Kommunalverwaltung und Haushalt, kompakt aufbereitet und mit Beispielaufgaben zum Selbsttest.
Hier geht es um die Ebene, auf der die Verwaltung den Bürger direkt erreicht. Themen sind die kommunale Selbstverwaltung nach Art. 28 GG, Gemeinde, Landkreis und kreisfreie Stadt, die Organe von Rat und Verwaltung, die drei Aufgabentypen, die Kommunalaufsicht sowie Eingriffs- und Leistungsverwaltung. Dazu kommen Gemeindesteuern, Hebesatz, Haushalt und Finanzausgleich.
Kommunalrecht ist Landesrecht, deshalb heißen die Organe je Bundesland etwas anders und sind teils anders zugeschnitten. Der geprüfte Kern bleibt derselbe: wer entscheidet, wer verwaltet, wer beaufsichtigt und woher das Geld kommt.
So gehst du vor
Kläre die Körperschaft: Gemeinde, Landkreis oder kreisfreie Stadt
Trenne Beschlussorgan und Verwaltungsspitze, also Rat und Bürgermeister
Frage bei Aufgaben, ob die Gemeinde über das Ob und das Wie entscheiden darf
Ordne Geldfragen zu: eigene Steuer, Gebühr, Umlage oder Zuweisung
Kommunale Selbstverwaltung
Art. 28 Abs. 2 GG garantiert den Gemeinden die Regelung aller örtlichen Angelegenheiten.
Allzuständigkeit — die Gemeinde darf jede örtliche Aufgabe an sich ziehen
Im Rahmen der Gesetze — die Garantie gilt nicht schrankenlos
Kommunalhoheiten — Gebiet, Personal, Organisation, Finanzen, Abgaben, Planung, Satzung
Die Satzungshoheit erlaubt der Gemeinde eigenes Ortsrecht, etwa eine Friedhofssatzung. Die Abgabenhoheit trägt das Hebesatzrecht bei Grund- und Gewerbesteuer.
Gemeinde, Landkreis, kreisfreie Stadt
Die kommunale Ebene hat zwei Stufen, aber drei Grundtypen. Nicht überall gibt es beide Stufen.
Kreisangehörige Gemeinde — gehört einem Landkreis an
Landkreis — Gemeindeverband für überörtliche Aufgaben
Kreisfreie Stadt — gehört keinem Kreis an und übernimmt dessen Aufgaben selbst
Typische Kreisaufgaben sind Kfz-Zulassung, Abfallwirtschaft, Berufsschulen und Rettungsdienst.
Organe der Gemeinde
In den meisten Ländern teilen sich zwei Organe die Arbeit.
Gemeinderat — gewähltes Kollegialorgan, trifft die Grundsatzentscheidungen
Bürgermeister — leitet die Verwaltung und vertritt die Gemeinde nach außen
Ratsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Sie sind keine Beschäftigten der Gemeinde.
In Hessen, in Bremerhaven und in den Magistratsstädten Schleswig-Holsteins gilt die Magistratsverfassung: Verwaltungsorgan ist dort der Magistrat beziehungsweise Gemeindevorstand als Kollegium aus Bürgermeister und Beigeordneten. Der Bürgermeister führt darin nur den Vorsitz.
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