Kommunalverwaltung und Haushalt im Einstellungstest üben
Fachfragen zu „Kommunalverwaltung und Haushalt“, wie sie im Wissensteil vorkommen. Erst die Theorie, dann Beispielaufgaben mit Lösung.
Du ordnest Gemeinde, Kreis und Organe ein und kennst Aufgabentypen, Aufsicht und Finanzen.
Art. 28 Abs. 2 GG: Gemeinden regeln örtliche Angelegenheiten selbst, im Rahmen der Gesetze.
Der Rat beschließt, Bürgermeister oder Landrat leiten die Verwaltung.
Aufgabentyp: Wie frei ist die Gemeinde beim Ob und beim Wie?
Kommunalaufsicht: Rechtsaufsicht prüft nur das Recht, Fachaufsicht auch Zweckmäßigkeit.
Kommunalrecht ist Landesrecht: Namen und Details unterscheiden sich je nach Land.
Die Gebühr zahlt, wer nutzt. Den Beitrag zahlt, wer nutzen kann.
So gehst du vor
Kläre die Körperschaft: Gemeinde, Landkreis oder kreisfreie Stadt?
Prüfe bei Aufgaben das Ob und das Wie getrennt.
Ordne Geld zu: Steuer, Gebühr, Beitrag, Umlage oder Zuweisung.
Probe: Gilt die Aussage überall oder nur je nach Land?
Aufgabentyp und Aufsicht bestimmen
Wie frei die Gemeinde beim Ob und beim Wie ist, bestimmt den Aufgabentyp und die Art der staatlichen Aufsicht.
Rechtsaufsicht: prüft nur die Rechtmäßigkeit, bei allen Selbstverwaltungsaufgaben
Fachaufsicht: prüft auch die Zweckmäßigkeit und darf weisen, nur bei übertragenen Aufgaben. Je nach Land: Pflichtaufgaben nach Weisung, übertragener Wirkungskreis oder Auftragsangelegenheiten.
Aufsichtsmittel: Beanstandung, Anordnung, Ersatzvornahme, zuletzt ein Beauftragter. Vorbeugend wirken Genehmigungsvorbehalte.
Gespart wird zuerst bei freiwilligen Aufgaben, nur sie sind verzichtbar.
Eine Stadt baut eine Kletterhalle.
Kein Gesetz verlangt sie, Ob und Wie sind frei.
= nur Rechtsaufsicht
Gemeinde, Landkreis, kreisfreie Stadt
Die kreisangehörige Gemeinde erledigt örtliche Aufgaben, der Landkreis überörtliche, die kreisfreie Stadt beides.
Landkreis: Gebietskörperschaft und Gemeindeverband, etwa für Kfz-Zulassung und Berufsschulen
Regierungsbezirk: staatliche Mittelinstanz ohne gewählte Vertretung, nicht in jedem Land
Bauleitplanung, Melderegister und Friedhof bleiben bei der Gemeinde.
Ein Dorf hat kein eigenes Jugendamt.
Zuständig ist meist das Jugendamt des Landkreises.
Eine kreisfreie Stadt führt ihr eigenes Jugendamt.
Vollständige Theorie in der App
Den Rest der Theorie mit allen Lösungswegen findest du in der App.
