Landespolizei im Einstellungstest üben
Berufsspezifisches Wissen für dein Auswahlverfahren: die Grundlagen zu Landespolizei, kompakt aufbereitet und mit Beispielaufgaben zum Selbsttest.
Die Landespolizei ist die Polizei des Alltags. Sie sorgt für die öffentliche Sicherheit im eigenen Bundesland, nimmt Notrufe entgegen, fährt Streife, nimmt Unfälle und Anzeigen auf und arbeitet vorbeugend. Rund um sie herum gruppieren sich Fachbereiche wie Verkehrs- und Wasserschutzpolizei.
Im Test wird vor allem gefragt, welche Sparte oder welcher Fachbereich für einen Anlass zuständig ist — und wo die Landespolizei aufhört und die Bundespolizei anfängt. Merke dir die Orte: Bahnhof und Flughafen gehören dem Bund, die Autobahn dem Land.
So gehst du vor
Lies den Anlass und frage: alltägliche Lage, Verkehr, Wasser oder Ermittlung?
Prüfe den Ort — Bahnhof und Flughafen sprechen für die Bundespolizei
Ordne die richtige Sparte zu: Schutzpolizei, Kriminalpolizei oder Fachbereich
Unterscheide vorbeugendes Handeln von der Reaktion auf eine bereits begangene Tat
Auftrag und Dienstherr
Die Landespolizei ist für die öffentliche Sicherheit in ihrem Bundesland zuständig.
Innenministerium — oberste Dienstbehörde der Landespolizei
Dienstherr — das jeweilige Bundesland, nicht der Bund
Landespolizeigesetz — Rechtsgrundlage der Gefahrenabwehr im Land
Sparten — Schutz- und Kriminalpolizei, dazu Verkehr, Wasserschutz und Bereitschaftspolizei
Bereitschaftspolizei — geschlossene Einheiten für Großveranstaltungen, Demonstrationen und Katastrophen
Die 16 Landespolizeien tragen zusammen die Hauptlast der Polizeiarbeit in Deutschland.
Schutzpolizei und Streifendienst
Die Schutzpolizei ist die uniformierte und größte Sparte der Landespolizei.
Streifendienst — Präsenz im Streifenbezirk, meist im Funkstreifenwagen
Erster Zugriff — die Streife ist bei einem Notruf in der Regel zuerst vor Ort
Sichtbare Präsenz — wirkt vorbeugend und stärkt das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung
Streifen fahren üblicherweise zu zweit. Der Streifenbezirk ist räumlich abgegrenzt. Gestreift wird außerdem zu Fuß, mit dem Fahrrad, zu Pferd oder mit dem Boot.
Die Sondersignale am Einsatzfahrzeug regelt § 38 StVO:
Blaulicht mit Einsatzhorn — Wegerecht: alle übrigen Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen
Blaulicht allein — warnt und sichert an Einsatz- und Unfallstellen oder begleitet einen Verband
Gelbes Blinklicht — allgemeine Warnung vor einer Gefahrenstelle, etwa einer Arbeitsstelle
Wach- und Wechseldienst
Der Wach- und Wechseldienst hält die Polizei rund um die Uhr erreichbar.
Schichtdienst — Tag, Nacht, Wochenende und Feiertag
Erste Verwendung — für viele Nachwuchskräfte der Einstieg nach der Ausbildung
Hier laufen Anzeigenaufnahme, Streifenfahrt und Ersteinsatz zusammen.
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