Öffentlicher-Dienst-Organisation im Einstellungstest üben
Berufsspezifisches Wissen für dein Auswahlverfahren: die Grundlagen zu Öffentlicher-Dienst-Organisation, kompakt aufbereitet und mit Beispielaufgaben zum Selbsttest.
Hier geht es um den Aufbau der deutschen Verwaltung. Den Rahmen setzen die drei Ebenen Bund, Länder und Kommunen, die Stellung der Verwaltung in der Gewaltenteilung und der Vollzug der Bundesgesetze. Dazu kommen der Begriff der Behörde, unmittelbare und mittelbare Staatsverwaltung, die Behördenhierarchie, Dezernate und Referate sowie Zuständigkeit und Amtshilfe.
Der Test bleibt hier bewusst bei Grundlagen. Achte vor allem darauf, jede Behörde der richtigen Ebene zuzuordnen und die Fachbegriffe der Verwaltungsorganisation sauber zu trennen.
So gehst du vor
Kläre zuerst die Ebene: Bund, Land oder Kommune
Frage dann nach der Trägerschaft: eigene Behörde oder selbständiger Träger
Ordne die Stufe zu: oberste, obere, mittlere oder untere Behörde
Prüfe bei Begriffen, ob sie zur Ministerial- oder zur Kommunalverwaltung gehören
Verwaltungsebenen und Föderalismus
Die öffentliche Verwaltung arbeitet auf drei Ebenen.
Bund — Auswärtiges, Verteidigung, Währung, Bundesgrenzen
Länder — Polizei, Schulen, Justiz, Steuerverwaltung
Kommunen — Meldewesen, Kitas, Gemeindestraßen, Abwasser
Staatsrechtlich gehören die Kommunen zu den Ländern. Sie sind keine eigene dritte Staatsebene.
Verwaltung und Gewaltenteilung
Die Verwaltung gehört zur Exekutive. Sie vollzieht die Gesetze und ist an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG).
Vorrang des Gesetzes — kein Verwaltungshandeln gegen ein Gesetz
Vorbehalt des Gesetzes — Eingriffe brauchen eine gesetzliche Grundlage
Wer vollzieht die Bundesgesetze?
Bundesrecht wird meist nicht vom Bund selbst ausgeführt.
Landeseigene Verwaltung — der Regelfall, die Länder führen Bundesgesetze eigenverantwortlich aus
Bundesauftragsverwaltung — das Land vollzieht im Auftrag des Bundes, der Bund führt Fachaufsicht
Bundeseigene Verwaltung — der Bund hat eigene Behörden, etwa Zoll und Bundespolizei
Behörde, Amt und Verwaltungsträger
Behörde und Träger sind zwei verschiedene Dinge.
Behörde — Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt
Verwaltungsträger — die juristische Person, für die die Behörde handelt
Amt — Bezeichnung einer kommunalen Einheit, etwa Ordnungsamt oder Standesamt
Eine Behörde ist selbst keine juristische Person. Rechtsträger ist zum Beispiel die Stadt.
Das Bürgeramt (auch Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt) ist die Behörde mit dem häufigsten Bürgerkontakt. Als Meldebehörde bearbeitet es An- und Ummeldungen und stellt Personalausweis und Reisepass aus.
Ministerium und politische Leitung
Im Ministerium treffen Politik und Verwaltung aufeinander.
Ressortprinzip — jeder Minister leitet sein Haus eigenverantwortlich (Art. 65 GG)
Beamteter Staatssekretär — ranghöchster Beamter des Hauses
Parlamentarischer Staatssekretär — Abgeordneter, stützt die politische Leitung
Ministerien setzen Vorgaben, nachgeordnete Behörden führen sie aus und sind dabei weisungsgebunden. Die Bundespolizei ist zum Beispiel dem Bundesministerium des Innern nachgeordnet und schützt die Bundesgrenzen.
Nicht jede bundesweite Einrichtung ist nachgeordnet. Über einen selbständigen Träger mit Selbstverwaltung führt das Ministerium nur die Rechtsaufsicht.
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