Sicherheitspolitik und Bündnisse im Einstellungstest üben
Berufsspezifisches Wissen für dein Auswahlverfahren: die Grundlagen zu Sicherheitspolitik und Bündnisse, kompakt aufbereitet und mit Beispielaufgaben zum Selbsttest.
Hier geht es um die sicherheitspolitische Einbindung Deutschlands: NATO und Art. 5, die Rolle der EU, Mandate der Vereinten Nationen, der Parlamentsvorbehalt für Auslandseinsätze und die wichtigsten Fachbegriffe.
Der Computertest nennt Sicherheitspolitik und internationale Bündnisse ausdrücklich. Achte darauf, welche Organisation welche Rolle hat.
So gehst du vor
Ordne die Frage einer Organisation zu: NATO, EU, UN oder OSZE
Bei Einsatzfragen: völkerrechtliches Mandat und Bundestagszustimmung getrennt prüfen
Bei Begriffsfragen: Bündnisfall, Spannungsfall und Verteidigungsfall auseinanderhalten
Merke feste Anker: 1949 NATO, 1955 Beitritt, 1994 Urteil, 2005 Beteiligungsgesetz
NATO: Gründung und Aufbau
Die NATO entstand am 4. April 1949, als zwölf Staaten in Washington den Nordatlantikvertrag unterzeichneten.
Hauptquartier — Brüssel, seit 1967; davor London, dann Paris
Nordatlantikrat — oberstes politisches Gremium, entscheidet im Konsens
Generalsekretär — höchster ziviler Amtsträger, leitet den Nordatlantikrat
SACEUR — militärischer Oberbefehlshaber in Europa
Art. 5 und kollektive Verteidigung
Art. 5 des NATO-Vertrags ist der Kern des Bündnisses.
Bündnisfall — ein Angriff auf einen gilt als Angriff auf alle
Bisher einmal — 2001 nach den Anschlägen vom 11. September
Vertragsgebiet — der Beistand gilt für Europa und Nordamerika
Art. 4 — Konsultationen bei Bedrohung eines Mitglieds
Art. 10 — regelt die Aufnahme neuer Mitglieder
Der Beistand muss nicht zwingend militärisch erfolgen: Jeder Partner wählt die Hilfe, die er für erforderlich hält. Konsultationen nach Art. 4 sind ein eigenständiges Verfahren und führen nicht automatisch zum Bündnisfall.
Deutschland in der NATO
Die Bundesrepublik trat der NATO 1955 bei und ist militärisch eng eingebunden.
Integration — deutsche Verbände sind NATO-Strukturen zugeordnet
Landes- und Bündnisverteidigung — Schutz des eigenen Gebiets und des Bündnisgebiets
Auslandseinsatz — Einsatz außerhalb dieses Gebiets, auch internationales Krisenmanagement genannt
Nordmazedonien — Beitritt 2020
Finnland — Beitritt 2023
Schweden — Beitritt 2024
Ostflanke — Deutschland stellt als Rahmennation eine Brigade in Litauen
Rahmennation heißt: Deutschland stellt Kern und Führung des Verbandes, andere Nationen ordnen ihre Beiträge ein.
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