Staatsbürgerkunde im Einstellungstest üben

Fachfragen zu „Staatsbürgerkunde“, wie sie im Wissensteil vorkommen. Erst die Theorie, dann Beispielaufgaben mit Lösung.

30 Aufgaben5 davon gratis
THEORIE

Du kennst Status und Pflichten im Staatsdienst: Zugang, Treue, Neutralität, Eid, Weisung, Integrität und Haftung.

Kurz & knapp

Auswahl nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Bestenauslese).

Ständige hoheitliche Aufgaben gehören in der Regel Beamten, Richtern und Soldaten.

Beamte dienen dem ganzen Volk und treten aktiv für die Verfassung ein.

Bedenken gegen eine Weisung meldest du, statt sie zu verweigern.

Für Fehler im Amt haftet grundsätzlich der Staat (Art. 34 GG).

Merke

Art. 33 Abs. 2 GG regelt die Auswahl, Abs. 4 die Aufgabe.

So gehst du vor

1

Kläre das Thema: Zugang zum Amt, Pflicht im Amt oder Kontrolle der Verwaltung?

2

Ordne die Norm zu: Art. 33 GG für den Status, BeamtStG für die Pflichten.

3

Probe: Passt die Antwort zu Beamten, Tarifbeschäftigten oder Privaten?

Art. 33 GG: Zugang zum Amt und Funktionsvorbehalt

Art. 33 GG regelt, wer ins Amt kommt und wer hoheitlich handelt.

Abs. 1 und 3: gleiche Rechte in jedem Land, kein Nachteil wegen des Bekenntnisses.

Abs. 2 gilt auch für Tarifstellen und gibt nur ein Recht auf faire Auswahl (Bewerbungsverfahrensanspruch).

Hoheitlich: einseitig, mit Befehls- und Zwangsgewalt. Materialeinkauf ist fiskalisch.

Beliehener: Privater mit eigenen Befugnissen kraft Gesetz. Verwaltungshelfer: führt nur Weisungen aus, etwa der Abschleppdienst.

Beispiel

Zwei Bewerber für das Ordnungsamt

Frau Arslan ist besser beurteilt, Herr Weber spielt im Verein der Amtsleiterin.

Bestenauslese: Frau Arslan bekommt die Stelle.

Verfassungstreue und Neutralität

Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei, und treten für die Verfassung ein (§ 33 BeamtStG).

Verfassungstreue: aktiv, auch in der Freizeit, schon vor der Ernennung geprüft. Verstoß: Dienstvergehen. Ähnlich gebunden: Soldaten und Tarifbeschäftigte mit hoheitlichen Aufgaben.

Kritik an Gesetzen ist erlaubt. Bei einer nicht verbotenen Partei zählt das gesamte Verhalten, nicht die bloße Mitgliedschaft.

Mäßigungsgebot: politische Zurückhaltung je nach Stellung des Amtes. Parteimitgliedschaft und Kandidatur sind erlaubt.

Im Dienst: alle gleich behandeln, keine Parteiwerbung, keine Dienstmittel für Parteien.

Beispiel

Ein Zollbeamter ist in einer Partei aktiv.

Rede auf dem Parteitag am Abend: erlaubt, aber maßvoll

Parteiflyer im Dienst auslegen: unzulässig

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