Wehrrecht und Innere Führung im Einstellungstest üben
Berufsspezifisches Wissen für dein Auswahlverfahren: die Grundlagen zu Wehrrecht und Innere Führung, kompakt aufbereitet und mit Beispielaufgaben zum Selbsttest.
Hier geht es um die Rechtsstellung der Soldatinnen und Soldaten: Grundpflichten des Soldatengesetzes, Befehl und Gehorsam mit ihren Grenzen, Grundrechte im Dienst, Wehrbeauftragter, Disziplinarrecht und Traditionspflege.
Der Computertest fragt den Wehrbeauftragten und die rechtlichen Grundlagen des Wehrdienstes ausdrücklich ab. Achte auf die Grenzen des Gehorsams.
So gehst du vor
Kläre, ob es um eine Pflicht, ein Recht oder eine Kontrollinstanz geht
Bei Befehlsfragen: dienstlicher Zweck, Menschenwürde und Straftat der Reihe nach prüfen
Trenne Wehrbeauftragten (Bundestag) von Generalinspekteur (Streitkräfte)
Merke feste Anker: § 11 SG, Art. 17a GG, Art. 45b GG, Art. 4 Abs. 3 GG
Soldatengesetz und Grundpflichten
Das Soldatengesetz regelt die Rechtsstellung aller Soldaten bundesweit einheitlich.
Treuepflicht — dem Staat treu dienen, Recht und Freiheit tapfer verteidigen
Eintreten für die Verfassung — die freiheitliche demokratische Grundordnung anerkennen und durch das gesamte Verhalten für ihre Erhaltung eintreten
Kameradschaft — Würde, Ehre und Rechte der Kameraden achten, in Not und Gefahr beistehen
Wahrheitspflicht — in dienstlichen Angelegenheiten
Gehorsam — Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich ausführen
Fürsorgepflicht — trifft den Vorgesetzten gegenüber seinen Untergebenen
Verhalten außer Dienst — auch außerdienstlich dem Ansehen der Bundeswehr gerecht werden
Vorgesetzter ist, wer befugt ist, einem Soldaten Befehle zu erteilen. Ein höherer Dienstgrad allein genügt dafür nicht.
Befehl und Gehorsam mit Grenzen
Der Gehorsam ist eine Pflicht, aber keine unbegrenzte. Er endet dort, wo Recht und Würde verletzt würden.
Dienstlicher Zweck — nur dafür darf ein Befehl erteilt werden
Menschenwürde — ein solcher Befehl muss nicht befolgt werden
Straftat — ein solcher Befehl darf nicht befolgt werden
Der Vorgesetzte ist an Völkerrecht, Gesetze und Dienstvorschriften gebunden. Über die Zweckmäßigkeit eines Befehls entscheidet er, nicht der Untergebene. Ein Befehl entlastet nicht: Wer die Straftat erkannt hat oder wem sie offensichtlich war, bleibt strafrechtlich verantwortlich.
Eid und Gelöbnis
Beide Formen verpflichten inhaltlich gleich, unterscheiden sich aber in der Form.
Eid — von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
Gelöbnis — von freiwillig Wehrdienstleistenden
Öffentliches Gelöbnis — außerhalb militärischer Liegenschaften vor Publikum
Die Kernformel lautet, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und Recht und Freiheit tapfer zu verteidigen. Sie gibt die Grundpflicht des Soldatengesetzes nahezu wörtlich wieder. Öffentliche Gelöbnisse sollen die Verankerung der Streitkräfte in der Gesellschaft sichtbar machen.
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